Neue Regelung zu den Notgruppen

Liebe Eltern,

vielleicht haben Sie es schon durch die Nachrichten erfahren, aber ich möchte Ihnen den neuen Sachverhalt direkt weiterleiten, der heute am späten Nachmittag kam.

Nun haben viel mehr Eltern einen Anspruch auf einen Platz in der Notgruppe. Es reicht, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Die Liste der Berufsgruppen und das Formular finden Sie zum Download auf unserer Homepage.

Wenn Sie einen Platz benötigen, dann teilen Sie uns bitte unbedingt unter Vorlage der Bescheinigung mit, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten Sie den Platz benötigen, damit ich personell mit meinem Kollegium planen kann.

Bitte denken Sie daran auch unbedingt Bescheid zu geben, ob Sie Samstag oder Sonntag den Platz benötigen. Das ist für uns entscheidend, denn vom Personal des Ganztages können wir kaum Unterstützung bekommen. Viele der Erzieher können zur Arbeit mit den Kindern nicht herangezogen werden, weil sie altersbedingt oder durch Vorerkrankungen nicht dürfen.

Die Regelung unten gilt ab Montag.

Von: Postverteiler [mailto:postverteiler-bounces@schulmail.nrw.de] Im Auftrag von postverteiler@schulmail.nrw.de
Gesendet: Freitag, 20. März 2020 15:48
An: ‚postverteiler@schulmail.nrw.de‘
Betreff: msb2003_2001 Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (8. Mail)

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet.

Über den Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung entscheiden die Schulleitungen. Sie informieren den Lehrerrat über die beabsichtigte Einteilung und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Vorrangig sollen Freiwillige berücksichtigt werden. Lehrkräfte, die sechzig Jahre und älter sind oder in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, dürfen nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden (vgl. SchulMail Nr. 5).

Bei der Auswahl der Lehrkräfte für die Notbetreuung in den Osterferien und an den Wochenenden bitte ich die Schulleitungen, nach Möglichkeit Rücksicht auf bereits getroffene Dispositionen der Lehrkräfte zu nehmen. Soweit die Notbetreuung in die Osterferien fällt, nehmen die Lehrkräfte ihren Erholungsurlaub in anderen Schulferien.

Die aktualisierte FAQ-Liste finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der SchulMail (Nr. 9).

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter <<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<