Beurlaubung

Wenn Sie eine wichtige Feier haben (zum Beispiel eine Hochzeit oder eine Trauerfeier) und diese fällt in die reguläre Schulzeit, so können Sie eine Beurlaubung beantragen. Beurlaubungen für einen Tag können von der Klassenlehrerin genehmigt werden. Beurlaubungen von mehr als einem Tag müssen der Schulleitung vorgelegt und von dort genehmigt werden.

Beurlaubungen in direktem Zusammenhang mit Ferien (vorgezogener Ferienbeginn) sind von Gesetzes wegen verboten und nur in ausgesprochen seltenen Fällen möglich. Wenden Sie sich bitte hierzu an die Schulleitung.

Für alle Beurlaubungen gilt: versäumter Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden.

Bei Kuraufenthalten gilt eine Schulpflicht. Ihr Kind erhält einen entsprechenden Stoffplan von der Klassenlehrerin und wird diesen dort in seinen Schulstunden durcharbeiten.