Sicherheitsförderung im Schulsport
Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Gefährdungen (beim Träger und auch bei den Mitschülern) führen können, insbesondere Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder, Ohrschmuck und Piercingschmuck sind abzulegen oder ggf. (mit einem Pflaster oder Tape) abzukleben. Im Einzelfall hat die Sportlehrkraft zu entscheiden, welche sicherheitsfördernden Maßnahmen zu ergreifen sind.
Lange Haare können die Sicht einschränken, die Anwendung von Helfergriffen stören und damit zu Unfällen führen. Zudem besteht die Gefahr des Hängenbleibens und somit von schmerzhaften Verletzungen. Daher sind lange Haare zusammenzubinden.
(Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 12/02, sowie aus Schulsport NRW)
Das Ablegen von Schmuck bzw. bei Bedarf das Abkleben von Ohrschmuck während des Sportunterrichts ist somit eine gesetzliche Verpflichtung, der alle Schülerinnen und Schüler ohne Ausnahme nachkommen müssen!